Flugmodelle mit Verbrennungsmotor dürfen werktags in der Zeit von 09:00 bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 10:00 bis 13:00 Uhr sowie von 14:00 bis 20:00 Uhr längstens jedoch bis Sonnenuntergang betrieben werden.
An „Stillen Feiertagen“ wie Karfreitag, Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag ist der Flugbetrieb untersagt